Kabotage ist einer der Begriffe, die viele Auftraggeber zum ersten Mal hören, wenn es Probleme gibt. Dabei sind die Regeln überschaubar — und sie betreffen nicht nur die Spedition: Wer Transporte beauftragt, kann bei Verstößen selbst in die Haftung geraten.
Dieser Ratgeber erklärt, was Kabotage genau ist, wie die 3-in-7-Regel und die Cooling-off-Periode zusammenspielen und welche Nachweise bei einer Kontrolle verlangt werden.
Als Kabotage bezeichnet man Transporte innerhalb eines Mitgliedstaats, die von einem Unternehmen durchgeführt werden, das in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist. Ein polnisches Unternehmen, das eine Ladung von Hamburg nach München fährt, betreibt Kabotage.
Der grenzüberschreitende Transport selbst ist davon nicht betroffen — eine Fahrt von Nürnberg nach Warschau ist niemals Kabotage. Erst die anschließende Binnenfahrt im Zielland fällt unter die Regelung.
Der Zweck: Der Binnenmarkt soll offen sein, ohne dass nationale Transportmärkte dauerhaft von Anbietern aus Niedriglohnländern verdrängt werden. Deshalb ist Kabotage erlaubt, aber mengenmäßig begrenzt.
Die Grundregel ist seit Jahren unverändert und lautet:
Nach einer grenzüberschreitenden Lieferung darf das Fahrzeug im Zielland bis zu drei Kabotagebeförderungen innerhalb von sieben Tagen durchführen. Die Frist beginnt mit der vollständigen Entladung der eingehenden internationalen Sendung.
Wichtig für die Praxis: Die drei Fahrten müssen nicht im selben Land stattfinden. Wird in ein anderes Land ausgewichen, gelten dort engere Grenzen — üblicherweise eine Beförderung innerhalb von drei Tagen nach der Einfahrt.
Mit dem EU-Mobilitätspaket kam eine Regelung hinzu, die in der Praxis häufig übersehen wird: die Cooling-off-Periode.
Nach Ablauf der Kabotagephase darf dasselbe Fahrzeug vier Tage lang keine erneute Kabotage im selben Mitgliedstaat durchführen. Damit sollte die Praxis unterbunden werden, durch kurze Grenzfahrten die 3-in-7-Regel dauerhaft neu zu starten.
| Phase | Dauer | Zulässig |
|---|---|---|
| Internationale Anlieferung | — | Unbegrenzt |
| Kabotagephase | 7 Tage ab Entladung | Maximal 3 Beförderungen |
| Cooling-off | 4 Tage | Keine Kabotage im selben Land |
Bei einer Kontrolle muss der Fahrer die Einhaltung lückenlos belegen können. Verlangt werden:
Fehlt einer dieser Nachweise, gilt die Fahrt im Zweifel als unzulässige Kabotage — unabhängig davon, ob tatsächlich ein Verstoß vorlag.
Der Punkt, der Auftraggeber unmittelbar betrifft: Bei Verstößen können nicht nur Frachtführer, sondern auch Verlader, Spediteure und Auftraggeber herangezogen werden, wenn sie wussten oder hätten wissen müssen, dass der beauftragte Transport gegen die Kabotageregeln verstößt.
Praktisch heißt das: Auffällig niedrige Preise für Binnentransporte durch ausländische Anbieter sind ein Warnsignal. Wer hier nicht nachfragt, trägt ein Risiko mit.
Als in Deutschland ansässiges Unternehmen führen wir Binnentransporte in Deutschland ohne Kabotagebeschränkung durch. Für grenzüberschreitende Verkehre arbeiten wir mit geprüften Partnern, deren Lizenzen und Einsatzplanung wir kennen.